Ihr Vorteil

Sind Sie abgabepflichtiger Arbeitgeber?

Vergeben Sie Ihren Auftrag an eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen: Sie können 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Nettorechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Integrationsämtern www.integrationsaemter.de

Kontakt

VfJ Werkstätten GmbH
Entsorgungsfachbetrieb
Bergiusstraße 40
12057 Berlin

Herr Rosenek
(030) 220464-150
rosenek(at)vfj-werkstaetten.de

Öffnungszeiten

Mo-Do von 7:30-15:00 Uhr
Freitag von 7:30-13:00 Uhr