Vergeben Sie Ihren Auftrag an eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen: Sie können 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Nettorechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Integrationsämtern www.integrationsaemter.de
VfJ Werkstätten GmbH
Entsorgungsfachbetrieb
Bergiusstraße 40
12057 Berlin
Herr Rosenek
(030) 220464-150
rosenek(at)vfj-werkstaetten.de
Mo-Do von 7:30-15:00 Uhr
Freitag von 7:30-13:00 Uhr